Novelle der Bauproduktenverordnung

Der letzte Schritt ist getan: Die Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und János Bóka, Vertreter der ungarischen Ratspräsidentschaft, haben gestern Nachmittag die novellierte Bauproduktenverordnung (BauPVO) unterzeichnet. Als Verhandlungsführer des EU-Parlaments und Berichterstatter durfte ich bei der Unterzeichnung ebenfalls mit dabei sein.

Damit steht nun der offiziellen Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt nichts mehr im Weg!

 

Warum ist die Verordnung so wichtig?

Die BauPVO stellt sicher, dass Bauprodukte innerhalb der EU vergleichbar und sicher sind. Sie schafft klare Regeln und Transparenz für Hersteller und Verbraucher und erleichtert den grenzüberschreitenden Handel.

Was ist neu?

  • Alles an einem Platz! Sämtliche Produktinformationen und damit auch Informationen zu den umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten finden sich künftig an einer Stelle, der kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in dieser Hinsicht den gemeinsamen Markt für Bauprodukte zu komplettieren.
  • Digitalisierung der Braubranche durch Einführung eines Digitalen Produktpass für Bauprodukte;
  • Beschleunigung Normung von Bauprodukte und Auflösung des Normenrückstaus durch einen Arbeitsplan für die Kommission und eine Fall-Back Solution im Falle, dass der reguläre Normungsprozess nicht funktionieren sollte;
  • Förderung von Zukunftstechnologien wie 3D-gedruckte Bauprodukte;
  • Förderung der Nachhaltigkeit von Bauprodukte: mehr Anreize für Hersteller Materialien wiederzuverwenden und ein funktionierendes Grünes Beschaffungsverfahren für Bauprodukte.

Wann tritt die neue Bauprodukteverordnung in Kraft?

20 Tage nach der Veröffentlichung. Die Vorschriften müssen ein Jahre nach dem Inkrafttreten in den Mitgliedstaaten angewandt werden.