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Einigung über EU-Haushalt und Wiederaufbaufonds

Nachdem die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) abgeschlossen waren, kündigten Ungarn und Polen an, den Haushalt mit einem Veto zu blockieren. 

 

Hintergrund war die Einführung eines Rechtsstaatsmechanismus, mit dem Gelder gekürzt werden können, wenn Mitgliedstaaten die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verletzen. 

 

Am letzten Freitag verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel nun, dass die Staats- und Regierungschefs unter der Leitung der Deutschen Ratspräsidentschaft zu einer Einigung gekommen sind. Durch eine Zusatzerklärung gelang es, die Länder dazu zu bewegen, ihr Veto gegen den langfristigen EU-Haushalt und zu den milliardenschweren Corona-Hilfen aufzuheben.

 

In der Zusatzerklärung wird unter anderem geregelt, dass eine Überprüfung der Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus durch den EuGH möglich ist. Daneben wurde festgelegt, dass die Feststellung eines Rechtsstaatsverstoßes allein nicht ausreicht, um EU-Finanzhilfen zu kürzen. Es muss zusätzlich zu negativen Auswirkungen auf die Verwendung von EU-Mitteln kommen. Außerdem müssen sich in Streitfragen die Staats- und Regierungschefs mit dem Thema beschäftigen. 

 

Ohne eine Einigung wäre der EU ab Januar nur noch eine Art Nothaushalt zur Verfügung gestanden. Gerade in der derzeitigen Situation hätte dies erhebliche Planungsunsicherheiten und eine Verzögerung wichtiger finanzieller Hilfen bedeutet. 

 

Nicht nur für die Deutsche Ratspräsidentschaft, sondern auch für das Europaparlament ist die erzielte Einigung ein Erfolgt. Das Parlament pochte seit langem auf die Einführung eines solchen Rechtsstaatsmechanismus. Trotz der Zusatzerklärung hat dieser Mechanismus nicht an Stärke verloren. Die Möglichkeit den Mechanismus vor dem EuGH prüfen zu lassen, verzögert zwar den Prozess, schafft aber am Ende des Tages Rechtssicherheit.