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Land- und Forstwirtschaft im Blick: Viel Gesprächsbedarf zur GAP, Green Deal und Biodiversitätsstrategie

Es ist vieles im Fluss und damit gibt es auch großen Gesprächsbedarf. Sowohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als auch die Biodiversitätsstrategie treffen den Nerv der bayerischen Land- und Forstwirte. In der vergangenen Woche durfte ich mich dazu mit dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbands Walter Heidl, dem Bund Deutscher Forstleute und den Mitgliedern des BBV Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab und Weiden austauschen. 

 

Gegen einigen Widerstand konnte die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament erfolgreich durchsetzen, dass es keine Kürzungen im Agrarhaushalt gibt. Dieser bleibt im Vergleich zum vorherigen Haushaltszeitraum gleich. Ebenso wichtig war für mehr Planungssicherheit zu sorgen. Das gelingt mit einer zweijährigen Übergangsphase bevor die der neuen GAP Struktur einsetzt. Die Landwirte könne sich so auf Neuerungen einstellen und müssen nicht innerhalb kürzester Zeit reagieren. Ein erheblicher Erfolg ist, die Fortführung der Basisprämie und damit der Erhalt der 2-Säulenstruktur. Die Grünen haben eine Abschaffung der Basisprämie gefordert. Dem haben wir uns entschieden entgegengestellt. Die Basisprämie, die umweltrelevante Konditionen enthält, bleibt für unsere Landwirte und kann durch neue Öko-Regelungen (sog. Eco-schemes) noch erhöht werden. Gerade uns bayerischen CSU-Abgeordneten war die Unterstützung der Familienbetriebe wichtig. Hier heißt unser Ansatz: weniger Bürokratie, ordentliche Entlohnung für die Leistung. Wir haben dementsprechend für die verpflichtende Deckelung der Direktzahlungen auf 100.000 Euro und eine Reduzierung der Direktzahlungen in Etappen ab 60.000 Euro mit teilweisem Ausgleich der Arbeitskosten gestimmt. Die Familienbetriebe werden damit mehr als bisher von zusätzlicher Unterstützung profitieren. Auf Betreiben der Sozialisten hin wird es künftig jedoch mehr soziale Auflagen geben. 

 

Nach dem Beschluss der GAP im Oktober 2020, standen unmittelbar die Trilog – Verhandlungen zwischen Rat, und Parlament an. Ende November 2020 einigte man sich informell auf eine Übergangsregelung zur Gemeinsamen Agrarpolitik für die Jahre 2021 und 2022.

 

Mit der Übergangsverordnung können Direktzahlungen und Förderprogramme der 2. Säule weitergeführt werden, die derzeitigen GAP-Vorschriften werden bis Ende 2022 verlängert.

Die Vereinbarung beinhaltet auch, wie die zusätzlichen 8,07 Milliarden Euro des europäischen Wiederaufbauplans an die Landwirte aufgeteilt werden sollen.