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Neuer Legislativbericht - Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Vor kurzem habe ich die Verantwortung für einen neuen Gesetzesvorschlag im Europäischen Parlament übernommen. Es geht dabei um ein internationales Übereinkommen, die sogenannte Aarhus-Konvention. Ziel dieser Konvention ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherzustellen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten unterstützen diese Ziele und haben die Konvention unterzeichnet. Aber jetzt geht es um die Umsetzung dieses internationalen Übereinkommens auf der europäischen und nationalen Ebene. Und hier kommt das Europäische Parlament ins Spiel: Meine Ideen für gesetzliche Bestimmungen werden dazu beitragen, dass der europäischen Öffentlichkeit eine gerechte Überprüfungsmöglichkeit in EU-Umweltentscheidungen eingeräumt wird. Dabei geht es vor allem darum, welche Entscheidungen unter welchen Bedingungen wie lange anfechtbar sind. Mir ist dabei, neben dem Rechtsschutz in Umweltangelegenheiten, auch wichtig, dass es dadurch nicht zu einem Übermaß an Bürokratie kommt. Denn unsere heimische Wirtschaft braucht Planungssicherheit und zügige Genehmigungsverfahren. 

Die Beratungen zu diesem Gesetzesprojekt sind bereits in vollem Gange und werden mich auch noch im ersten Halbjahr 2021 begleiten.