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Rechtstaatlichkeit in Polen

In einer lebhaften Plenardebatte mit dem polnischen Premierminister Mateusz Morawiecki hat das Europaparlament die polnische Regierung dazu aufgefordert, den Vorrang des EU-Rechts aufrechtzuerhalten. Hintergrund ist ein Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, das den Streit um die Rechtsstaatlichkeit in Polen neu angeheizt hat. Morawiecki warf der EU-Kommission „Erpressung“ vor und kündigte an, dass er dies als Mittel der Politik nicht zulassen werde. Damit standen die Zeichen auf Sturm - von Deeskalation keine Spur.

CDU/CSU und EVP machten in der Debatte deutlich, dass Morawieckis Beteuerungen, Polens Platz sei in der EU, nicht ausreichten. Schließlich spreche die von der PiS-Regierung angestoßene Justiz-Reform eine andere Sprache. Dazu gehört die Senkung des Pensionsalters im polnischen Justizwesen, um missliebige Richter loszuwerden, während regierungskonforme Richter zweimal um drei Jahre verlängert werden können. Gleichzeitig müssen Richter, die diese Praxis kritisieren mit Pensionskürzungen rechnen. Schon für sich allein genommen sind diese Vorgänge besorgniserregend, aber in der Summe ein klares Indiz dafür, dass die PiS-Regierung die Gewaltenteilung in Polen systematisch aushöhlt.   

 

In der Debatte haben CDU/CSU die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufgefordert, nicht länger tatenlos zuzusehen, wie die polnische Regierung die Rechtsstaatlichkeit weiter abbaut. Wer von europäischen Steuergeldern profitiert, muss sich an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten. Auf die polnischen Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit müssen Konsequenzen folgen, bei denen es am Ende auch um die Streichung finanzieller Zuwendungen gehen muss. Deshalb ist es gut, dass Kommisisonspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt hat zu handeln - wenn nötig auch mit Sanktionen.