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Waldbauern können aufatmen: Energie aus Waldholz bleibt erneuerbar und förderfähig

Energie aus Waldholz bleibt auch künftig erneuerbar und förderfähig. Darauf haben sich die Verhandlungsteams der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments im sogenannten „Trilog“ in der Nacht zu Donnerstag geeinigt. Die Frage, inwiefern Energie aus Waldholz künftig gefördert werden und als erneuerbare Energie angerechnet werden kann, war in den vergangenen Monaten hoch umstritten. Im Vorfeld wollten Sozialdemokraten, Grüne und Linke im Europäischen Parlament gegen die Stimmen der CDU/CSU-Europaabgeordneten erreichen, dass Energie aus Waldrestholz künftig nicht mehr als erneuerbare Energie anerkannt und gefördert werden darf.

 

Angelika Niebler, oberbayerische CSU-Europaabgeordnete und Vorsitzende der CSU-Europagruppe, und Christian Doleschal, oberpfälzischer CSU-Europaabgeordneter und Mitglied des Umweltausschusses im Europäischen Parlament, begrüßen die zum Restholz gefundene Einigung.

 

Angelika Niebler: “Die bayerischen Waldbauer können aufatmen. Der Kampf ums Brennholz hat sich gelohnt. Brennholz wird weiterhin uneingeschränkt als nachhaltige und erneuerbare Energie eingestuft. Dafür habe ich mich zusammen mit den anderen CSU-Europaabgeordneten in den vergangenen Monaten massiv eingesetzt. Unsere Waldbauern, die seit Generationen den Wald nachhaltig bewirtschaften. Kritisch bewerte ich allerdings die Einschränkung bei der Förderfähigkeit von Holzenergieanlagen, die unnötige Bürokratie verursachen könnte. Insoweit kommt es jetzt auf die Umsetzung der Bundesregierung an. Ich hoffe auf eine für unsere Waldbesitzer praktikable Lösung.“

 

Christian Doleschal: "Das war ein wahrer Kraftakt, aber unser Einsatz hat sich gelohnt. Der gefürchtete „Einstieg in den Ausstieg“ ist dank unseres großen gemeinschaftlichen Einsatzes vom Tisch. Das Aufatmen der vielen bayerischen Verbände und unserer Waldbauern teile ich. Nachdem Sozialdemokraten, Grüne und Linke erst wollten, dass Holz aus Wäldern nicht auf die Erneuerbare-Energien-Ziele angerechnet werden kann und diese Position im Umweltausschuss gegen unsere EVP-Stimmen durchgesetzt haben, waren es unsere CDU/CSU-Europaabgeordneten, die erst in der Plenarabstimmung im vergangenen Jahr Verbesserungen und mit dem heutigen Trilog-Ergebnis ein echtes positives Endergebnis erringen konnten. Außerdem wichtig ist, dass Mitgliedstaaten genügend Flexibilität bei der Anwendung der sogenannten Kaskadennutzung von Waldholz erhalten. Regionale Besonderheiten, wie bei uns in Bayern, können so bei der Verwertungshierarchie ausreichend berücksichtigt werden.“

 

Zum Hintergrund:

 

Die Beratungen im Europäischen Parlament zu den Vorgaben für Energie auf Waldholz waren nicht einfach. Eine linke Mehrheit hatte im zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zunächst unter anderem erreichen können, dass Energie aus holzartiger Biomasse zukünftig nicht mehr auf die Erneuerbaren-Energien-Ziele angerechnet und die Förderfähigkeit von Holzenergieanlagen massiv eingeschränkt worden wäre. In der Plenarabstimmung konnte die Fraktion der Europäischen Volkspartei, der auch die CDU/CSU angehört, trotz der nicht einfachen Mehrheitsverhältnisse erreichen, dass die Holzenergie weiterhin zu 100 % auf die Erneuerbaren-Energien-Ziele, wenn auch nur bis zur Höhe des durchschnittlichen Gesamtverbrauchs der Jahre 2017 - 2022, anrechenbar bleibt.  Diese wichtige - wenn auch bei Weitem nicht ausreichende - Abschwächung des Beschlusses des Umweltausschusses war für das heutige Ergebnis eine entscheidende Grundlage.

 

Neben den Vorgaben für die Biomasse, hatte der Umweltausschuss auch zusätzliche bürokratische Hürden für kleine Wasserkraftwerke vorgesehen. Dies hätte dazu führen können, dass kleine Wasserkraftwerke in Bayern nicht mehr rentabel betrieben hätten werden können. Die CDU/CSU-Abgeordneten konnten dies in der Plenarabstimmung aber bereits erfolgreich verhindern. Es gilt nun abzuwarten, ob sich dies auch im endgültigen Rechtstext so widerspiegelt.

 

Neben den Vorgaben für Energie auf Waldholz legt die Richtlinie auch verbindliche Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien fest. Bis 2030 sollen 42,5 Prozent des Endenergieverbrauchs in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen. Es wird außerdem schnellere Genehmigungsverfahren für den Bau von Solar-, Wasser-, Wärmepumpen-, Biomasse- oder Windenergieanlagen in der Europäischen Union geben. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist daher ein zentraler Baustein für die EU, um die Klimaziele der EU zu erreichen.

 

Die politische Einigung zwischen dem Rat der EU, also den EU-Mitgliedsstaaten, und dem EU-Parlament, muss nun noch formal bestätigt werden. Danach tritt das Gesetz in Kraft und muss durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.