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Jetzt ist keine Zeit für mehr Bürokratie: EP beschließt praktikable Lösungen für die Bauwirtschaft

Das Plenum hat heute mit breiter Mehrheit die Überarbeitung der Bauproduktenverordnung besiegelt. Hierzu erklärt Christian Doleschal (CSU), Berichterstatter für die EVP-Fraktion:

„Wer ein neues Haus bauen oder ein altes renovieren möchte, weiß: das ist meist mit viel Aufwand und vor allem Kosten verbunden. Doch gerade jetzt explodieren die Kosten für Baumaterialien rasant. Steigende Zinsen, Rohstoffmangel, Lieferengpässe und Fachkräftemangel belasten das europäische Baugewerbe, das 5,5% des europäischen Bruttoinlandsprodukts und über 25 Millionen Beschäftigte in 5 Millionen Unternehmen stellt, zusätzlich.

Doch um unsere ambitionierten Ziele im Rahmen des Green Deals tatsächlich auch umsetzen zu können, ist es umso wichtiger, dass wir den Bausektor weiter entlasten, statt zu belasten. Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für zusätzliche Bürokratie! Ich freue mich, dass es uns mit der heutigen Abstimmung gelungen ist, den ursprünglich sehr komplexen Kommissionsvorschlag zu entschlacken und nutzerfreundlicher zu gestalten. Mit einem klar definierten Anwendungsbereich und klaren Vorgaben, wie Normen für Bauprodukte erstellt werden sollen, möchten wir den seit Jahren bestehenden Normenstau auflösen, verständliche Rahmenbedingungen schaffen und die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt beschleunigen. Um den reibungslosen Warenverkehr von Bauprodukten gewährleisten zu können, sollen Mitgliedstaaten zudem keine zusätzlichen Anforderungen stellen dürfen. Die Einführung eines Digitalen Produktpasses für Bauprodukte, um Überschneidungen und doppelte Informationen auf Bauprodukten zu vermeiden, sorgt insgesamt für mehr Transparenz und ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung des Bausektors.“

 

Hintergrundinformation:

Am 30. März 2022 hat die EU-Kommission ihren Legislativvorschlag für eine überarbeitete Bauproduktenverordnung vorgelegt. Hauptziel der Bauproduktenverordnung ist es, EU-weit einheitliche Prüfstandards für Bauprodukte zu etablieren und einen einheitlichen Markt zu fördern. Sie ist eine der rechtlichen Grundlage für die CE-Kennzeichnung der Produkte und für die Leistungserklärungen der Hersteller. Die Plenarabstimmung am 11.07.2023 ebnet den Weg für die Aufnahme der Trilogverhandlungen mit den Mitgesetzgebern welche für den 17.7.2023 vorgesehen sind."