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Gesetz zur Wiederherstellung der Natur - Naturschutz geht nur mit und nicht gegen unsere Land- und Forstwirte

Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur möchte die EU-Kommission Feuchtgebiete, Flüsse, Wälder, Grasland, Meeresökosysteme und städtische Gebiete in der EU und die darin vorkommenden Arten wiederherstellen, also re-naturalisieren. Leider ist dieser Gesetzesvorschlag der EU-Kommission ein klassischer Fall von „gut gemeint aber nicht gut gemacht“. Das Gesetz würde zu einem Rückgang der Agrarflächen führen und damit unsere Ernährungssicherheit sowie die Bezahlbarkeit von Lebensmitteln gefährden. Die Vorlage der EU-Kommission war für CDU und CSU deshalb nicht zustimmungsfähig und wir haben uns sehr intensiv dafür eingesetzt, dass das Parlament dagegen stimmt.

 

Nachdem bereits die Ausschüsse des Europaparlaments für Landwirtschaft, Fischerei und Umwelt das Gesetz abgelehnt hatten, stand am Mittwoch die entscheidende Plenarabstimmung auf der Tagesordnung. Unser Änderungsantrag zur Zurückweisung hat dabei eine Mehrheit leider knapp verfehlt. Damit wurde leider die Chance eines kompletten Neuanfangs bei diesem Gesetz vertan. Stattdessen beginnen nun Verhandlungen zwischen EU-Mitgliedstaaten für den endgültigen Gesetzestext. Wir akzeptieren das demokratische Ergebnis und deshalb werden sich CDU und CSU weiterhin für einen zukunftsorientierten Ansatz einsetzen, der die ländlichen Räume, die wachsende Weltbevölkerung, erneuerbare Energien und den Klimawandel stärker als bisher berücksichtigt. Die EVP-Fraktion steht für einen Schutz der Biodiversität mit den Menschen und nicht gegen Sie.