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Schaffung der Ukraine-Fazilität - Europaparlament beschließt langfristige Unterstützung der Ukraine

Das Europaparlament hat in dieser Plenarwoche der neuen Ukraine-Fazilität zugestimmt. Insgesamt 50 Milliarden Euro sollen in den Jahren 2024 bis 2027 für den Wiederaufbau, die Modernisierung und die Vorbereitung zum EU-Beitritt der Ukraine bereitgestellt werden. Die EU-Kommission hatte im Juni die Einrichtung des Fonds vorgeschlagen.

Die Auszahlung der Mittel soll an Bedingungen geknüpft werden. Für den Wiederaufbau wird die Ukraine einen sogenannten „Ukraine-Plan“ vorlegen. Dieser wird von der Regierung vorbereitet, muss aber auch mit den Gemeinden und Regionen sowie mit der Zivilgesellschaft entwickelt werden. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass die EU-Haushaltsmittel effizient und mit klarer Kontrolle und Transparenz verwendet werden. Anti-Korruptionsmaßnahmen und -behörden arbeiten bereits oder sind auf den Weg gebracht worden. Zur Finanzierung der Maßnahmen – insbesondere des Wiederaufbaus – sollen auch in der EU eingefrorene Vermögenswerte der Russischen Föderation oder von Einrichtungen sowie Einzelpersonen, die direkt mit dem russischen Angriffskrieg in Verbindung stehen, eingesetzt werden.

Die Ukraine-Fazilität soll Eingang in den EU-Langzeithaushalt finden. Da bereits 2024 Mittel fließen sollen, ist jetzt Eile geboten. Im nächsten Schritt müssen die EU-Staaten ihren Standpunkt festlegen, bevor dann Verhandlungen mit aufgenommen werden, um den Hilfsfonds endgültig zu installieren.