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Ein Meilenstein zur Zukunftsfähigkeit des EU-Bausektors: Einigung zur EU-Bauproduktenverordnung

Diese Woche haben wir in Straßburg einen wichtigen Meilenstein zur Beschleunigung der Normung von Bauprodukten in Europa gelegt. In den finalen Politischen Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament haben wir die Neufassung der EU-Bauproduktenverordnung beschlossen. Die EU-Bauproduktenverordnung ist das wohl wichtigste Regelwerk für Hersteller von Bauprodukten, Planer, Architekten, Ingenieure und das Baugewerbe - einen Sektor der über 9 Prozent zum EU-Bruttoinlandsprodukt beiträgt.

 

Kern der Verordnung sind Vorschriften zur CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren und Anforderungen an Bauprodukte, welche damit einfacher in die EU in Verkehr gebracht und anschließend auf dem EU-Binnenmarkt gehandelt werden können. Vom Ziegelstein bis hin zur Wärmedämmung, die Verordnung betrifft eine sehr breite Produktpalette von über 700 verschiedenen Bauprodukten.

 

Als Chefverhandler für das Europäische Parlament freut es mich sehr, dass es uns nach den monatelangen, teilweise schwierigen Verhandlungen gelungen ist, uns auf ein umfangreiches Set neuer Regeln und Werkzeuge zu einigen. Wichtigste Priorität für uns als EVP war den seit Jahren beherrschenden Rückstau in der Normung von Bauprodukte nun endlich aufzulösen. Klare Vorschriften zur Erstellung neuer Normen, der Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten, sowie ein Arbeitsplan für die Kommission sollen dazu beitragen, dass Hersteller von Bauprodukten künftig schneller ein CE-Zeichen für Ihre Produkte erhalten, umso ihre innovativen Produkte reibungslos europaweit vermarkten können. Auch werden in Zukunft sämtliche Produktinformationen und damit auch Informationen zu den umweltrelevanten Eigenschaften von Bauprodukten an einer Stelle, der kombinierten Leistungs- und Konformitätserklärung zu finden sein. Dies ist ein wichtiger Schritt, um auch in dieser Hinsicht den gemeinsamen Markt für Bauprodukte zu komplettieren und Anreize für Nachhaltigkeit im Baubereich zu setzen.

 

Die Einigung auf den neuen Verordnungstext ist aber auch ein Meilenstein für die Digitalisierung der Baubranche. Die Baubranche ist eine der am wenigsten digitalisierten Branchen in Europa. Wir wollen das ändern! Künftig werden Produktinformationen über den sogenannten Digitalen Produktpass digital bereitgestellt und können dann zum Beispiel auf der Baustelle direkt über ein Smartphone abgelesen werden. Damit kann der Inhalt der CE- Kennzeichnung auf das Nötigste reduziert werden, da die weiteren Informationen jederzeit, Benutzer freundlich abrufbar sind. Die noch geltende Pflicht, die in der Leistungserklärung angegebenen Produktleistungen zusätzlich nochmals in der CE-Kennzeichnung zu wiederholen, entfällt. Diese Pflicht, die heute schon für viele Produktgruppen kaum zu erfüllen ist.

 

Wie geht es nun weiter?

Nach der Überarbeitung des beschlossenen Verordnungstexts und dessen Übersetzung in die 24 Amtssprachen der EU, werden das Parlament und der Rat das Verhandlungsergebnis noch einmal formal annehmen. Mit einer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt ist bis Sommer 2024 zu rechnen.