· 

Europäisches Parlament nimmt F-Gase-Verordnung an: EVP sorgt für praxistaugliche Vorschriften

Ob in elektrischen Schaltanlagen, Feuerlöschern, Wärmepumpen oder als Kältemittel in Kühlgeräten: F-Gase sind derzeit unverzichtbar für den Betrieb zahlreicher technischer Anlagen. Leider sind F-Gase mit einem bis zu 24.000 Mal höherem Treibhauspotenzial als CO2 aber auch extrem klimaschädlich. Heute ist der Sektor für 2,5 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich. Inzwischen gibt es Innovationen, die ohne die klimaschädlichen Gase auskommen. Deutsche Unternehmen sind führend bei der Bereitstellung dieser alternativen modernen Technologien zum Klimaschutz.  Um den Übergang von F-Gasen zu klimafreundlicheren Alternativen zu beschleunigen, hat das Europäische Parlament diese Woche die F-Gase-Verordnung angenommen.

 

Das zentrale Element der überarbeiteten F-Gase-Verordnung ist der sogenannte "Phase-down" – eine stufenweise Reduzierung der Gesamtmenge an F-Gasen, die jährlich in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen. Durch die Verknappung und die damit einhergehende Verteuerung sollen Betreiber dazu angeregt werden, bei neuen Installationen und Umrüstungen möglichst auf natürliche, klimafreundlichere Kältemittel wie Propan, Kohlendioxid oder Ammoniak umzusteigen. Bis zum Jahr 2050 soll schließlich der vollständige Verzicht auf F-Gase erreicht werden.

 

Neben dem Phase-Down werden außerdem Verwendungsverbote für die Wartung mit F-Gasen eingeführt. Als EVP-Fraktion war uns wichtig, eine praxisnahe und umsetzbare Regelung zu finden. Der ursprüngliche Vorschlag sah vor, dass defekte Anlagen nicht mehr mit Ersatzteilen oder F-Gasen repariert werden können. Stattdessen hätte eine neue Anlage beschafft werden müssen. Zu Recht gab es hier einen Aufschrei von unseren Metzgern, Brauern, Bäckern und Landwirten, die solche Anlagen in ihrer täglichen Arbeit benötigen.  Als EVP-Fraktion konnten wir durchsetzen, dass eine Wartung von beschädigten Anlagen sowohl mit Ersatzteilen, als auch mit Kältemitteln weiterhin möglich sein wird. Zwar müssen bei der Wartung mit Kältemitteln bevorzugt recycelte Kältemittel eingesetzt werden. Falls diese nicht ausreichend zu Verfügung stehen, kann die Wartung mit frischen Kältemitteln aber ausnahmsweise bis zu 4 weitere Jahre erlaubt werden. Damit geben wir den Handwerksbetrieben gerade in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten Investitionssicherheit.

 

Mit den neuen Regelungen für Schaltanlagen, Kühlgeräten und Wärmepumpen werden bis zum Jahr 2030 etwa 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent eingespart. Das entspricht den Emissionen von Irland, Schweden oder Portugal oder etwa 20 Millionen Autos.