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Geografische Herkunftsbezeichnungen von landwirtschaftlichen Produkten

Pfälzer Landwein, Dresdner Christstollen, Aachener Printen, Thüringer Rostbratwurst oder Nürnberger Lebkuchen sind international geschützte Begriffe, die so nur bei uns hergestellt und unter diesen Namen vermarktet werden dürfen. Das Europäische Parlament hat diese Woche einen neuen Rechtsrahmen für diese „geographische Herkunftsbezeichnungen“ genannten Gütesiegel beschlossen.

 

CDU und CSU haben diese Reform von Anfang an eng begleitet. Notwendig war eine  behutsame Reform und Modernisierung, keine Änderung eines funktionierenden Systems. Letztendlich ist das gut gelungen. Der neue Rechtsrahmen legt unter anderem einen besseren Schutz im Internet fest, fördert erstmals das Thema Nachhaltigkeit bei der Herstellung und ermöglicht ein vereinfachtes Eintragungsverfahren, wodurch bürokratischer Aufwand verringert wird.

 

Leider drohte die Reform zwischenzeitlich über das Ziel hinaus zu schießen, wie beispielsweise durch verpflichtende Herkunftsangaben für Zutaten, die nicht aus dem Produktionsgebiet stammen. Das wäre ein bürokratisches Monster geworden und hätte dazu geführt, dass Nürnberger Lebkuchen, Aachener Printen oder Spirituosen wie Kräuterlikör künftig nur mit Beipackzettel hätten verkauft werden können. Dies konnten CDU und CSU erfolgreich verhindern. Mit den neuen Regeln bleiben unsere traditionellen, oft in Familienbetrieben handwerklich produzierten und einzigartigen Produkte geographisch geschützt, ohne überflüssige neue Vorgaben erfüllen zu müssen.