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Erfolg für die Zukunft der regionalen Wirtschaftsförderung: Kommission nimmt Regionalbeihilfen unter Erhöhung des Gesamtplafonds an

In der vergangenen Woche hat die EU-Kommission die Regionalbeihilfeleitlinien für die Zeit ab 2022 nach langem Ringen angenommen. Unserer Forderung nach einer Erhöhung des Gesamtplafonds wurde teilweise entsprochen, sodass sich dieser von 47 auf 48 Prozent erhöht. Wir haben eine Erhöhung gefordert, vor allem um die statistischen Verschiebungen durch den Brexit auszugleichen.

 

Für den auf Deutschland entfallenden Anteil bedeutet das eine Erhöhung von 16,73 Prozent auf 18,10 Prozent.

 

Das kann der vielleicht entscheidende Erfolg für die Zukunft der regionalen Wirtschaftsförderung sein. Denn für uns bedeutet das, dass sich die innerdeutsche Verhandlungsposition verbessert hat. Dieser Erfolg ist nur ein erster Zwischenschritt. Wir werden wir nun bei der Innerdeutschenverteilung für unsere Region kämpfen.

 

In einem Schreiben an die Bundeskanzlerin, unseren Ministerpräsidenten, den Bundeswirtschaftsminister, den Bundesfinanzminister sowie weiteren Mitgliedern der Bundes- und Staatsregierung habe ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CSU-Europagruppe nochmals dazu aufgefordert eine Nationalstaatliche Lösung zu finden. Die selbstständige, mitgliedstaatliche Ausweisung von nicht-prädefinierten C-Fördergebieten ist möglich und muss nun verstärkt weiter von uns eingefordert werden.

Unsere Regionen haben sich gut entwickelt, auch wenn uns die Pandemie derzeit vor große Herausforderungen stellt. Der Ball liegt nun in Berlin und wir werden mit vereinten Kräften weiter für die wichtigen Wirtschaftsförderungen (GRW-Förderung) für unsere Region kämpfen. 

 

Hintergrund:

In den Regionalleitlinien gibt die europäische Kommission vor in welche Regionen Europas staatliche Wirtschaftsförderung fließen darf. Im Entwurf aus dem Juli 2020 war vorgesehen, das Deutschland zustehende Regionalfördergebiete für die kommende Förderperiode, ab dem Jahr 2022, drastisch zu reduzieren. Das hätte bedeutet, dass Bayern kein einziges Fördergebiet mehr zugestanden hätte. Gerade in den Grenzregionen zu Tschechien würde das zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen und Standortnachteilen zu Tschechien führen. Teilweise würde das zu einem erheblichen Fördergefälle von 40 Prozent führen, da Nordostbayern an ein tschechisches Höchstfördergebiet angrenzt.

 

Zur Pressemeldung der EU-Kommission (hier)