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Die internationale Aarhus-Konvention und der schwierige Kompromiss zwischen demokratischer Beteiligung und der Realisierung essentieller Infrastrukturprojekte

Als Berichterstatter für die Überarbeitung der EU-Aarhus-Verordnung habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Union ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt. Gleichzeitig muss auch die Rechtssicherheit und der Respekt für die Unionsverträge gewahrt und Planungssicherheit für Unternehmen garantiert werden. 

Die EU ist Unterzeichner der internationalen Aarhus-Konvention über den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten. Jedoch hat das internationale Aarhus-Kontroll-Gremium der EU vorgeworfen, dass die EU-Aarhus-Verordnung die Konvention unzureichend umsetzt. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, insbesondere den Teil der EU-Aarhus-Verordnung zu ändern, der die administrative Überprüfung von EU-Verwaltungsakten mit Umweltbezug regelt.

 

Die von mir vorgeschlagenen Änderungen an der geltenden Aarhus-Verordnung bringen wesentliche Neuerungen und Erfolge. Die innereuropäische Kompetenzverteilung wird gewahrt: Nationale Verwaltungsakte bleiben vom Anwendungsbereich der Aarhus-Verordnung gänzlich ausgeschlossen. Der Prozess wird transparenter: Es wird ein neues Recht auf Gehör für vom Verfahren betroffene Unternehmen und Behörden geben. Der Anwendungsbereich des Aarhus-Überprüfungsverfahrens wird jetzt erweitert, wie es vom internationalen Kontrollgremium verlangt wird. Aber: Mit Maß! So, dass die Rechtssicherheit erhalten bleibt.

 

 

Denn gerade der Bürokratie-Wahnsinn der EU legt nachhaltigen Projekten oftmals Steine in den Weg. Staatliche Beihilfen unterstützen die Gesellschaft gerade in Zeiten einer Pandemie: Staatliche Beihilfen haben zahlreiche Familienbetriebe, lokale Wirtschaftsträger und deren Arbeitnehmer vor dem finanziellen Ruin bewahrt.

Die Anfechtbarkeit von Kommissionsentscheidungen, die staatliche Beihilfen prüfen, ist daher äußerst kritisch zu betrachten und an enge Voraussetzungen zu knüpfen.

 

Darum habe ich eine sinnvolle und praktische Beschränkung der zulässigen Antragsteller durchgesetzt. Mein Bericht sieht vor, dass Unionsbürger die Überprüfung eines Verwaltungsaktes nur dann fordern können, wenn sie unmittelbar und auf eine Weise, die sie von der breiten Öffentlichkeit unterscheidet, von diesem Verwaltungsakt betroffen sind.

Dadurch sorgen wir für zügige und rechtssichere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

 

 

Es wird eine Balance zwischen demokratischer Beteiligung und der Realisierung von Infrastrukturprojekten hergestellt. Im nächsten Schritt werde ich als Leiter des Verhandlungsteams des Europäischen Parlaments in die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union eintreten. Nach einer Einigung zwischen Rat und Parlament wird schlussendlich im Oktober 2021 offiziell über die Vertragskonformität der EU mit der Aarhus Konvention entschieden.