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Einsatz von Antibiotika bei Tieren: EU-Parlament stimmt gegen Verschärfungen

In den letzten Wochen und Tagen haben mich vermehrt Anfragen von besorgten Tierhaltern und Tierärzten erreicht. Der Hintergrund dafür? Diese Woche haben wir im Europäischen Parlament über einen Einwand der Grünen gegen den Kommissionsvorschlag über den Einsatz von Reserveantibiotika bei Tieren abgestimmt. Grüne und Sozialdemokraten im Europaparlament hatten zuvor versucht, die Vorschläge der EU-Kommission zu torpedieren, da sie ihnen nicht weitgehend genug waren. Dies hätte dazu geführt, dass kranke Tiere nicht mehr hätten behandelt werden können, obwohl es wirksame Medikamente für sie gibt.

 

Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, den Einwand abzulehnen. Gleichzeitig haben wir ein starkes Zeichen an die Kommission gesendet, Kriterien für die Auswahl von Reserveantibiotika in der Human- und der Tiermedizin vorzulegen. Während der Einsatz von Antibiotika der Reserveliste gut überlegt sein muss, ist ein vollständiges Verbot auch im Hinblick auf den Tierschutz nicht haltbar, denn es muss gewährleistet sein, dass unsere Heim- und Nutztiere im Krankheitsfall effizient behandelt werden können. Das weltweit zunehmende Problem von Antibiotikaresistenzen kann nicht durch ein einseitiges Verbot behoben werden. Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz von Humanmedizin, Veterinärmedizin und Umweltwissenschaften.

 

Für uns als CDU-CSU Europagruppe steht fest: Der vorliegende Vorschlag der Europäischen Kommission ist wissenschaftsbasiert und verhältnismäßig. Er stellt bereits eine Verringerung der in der Tiermedizin verfügbaren Antibiotika und einen verbesserten Schutz vor Antibiotikaresistenzen für den Menschen dar. Eine Ablehnung des Kommissionsvorschlags, wie von Grünen und Sozialdemokraten gefordert, hätte letztendlich zu einer Verschlechterung der jetzigen Situation geführt, da Lösungen verzögert werden. Aus diesem Grund haben wir den Kommissionsvorschlag unterstützt.

 

Klar ist aber auch, dass Reserveantibiotika sowohl bei Menschen als auch in der Tiermedizin nur im geringen Umfang - und unter klaren Bedingungen - eingesetzt werden dürfen. Gleichzeitig ist es sinnvoll, dass bestimmte Mittel nur Menschen vorbehalten sein sollen. Deshalb ist für uns der delegierte Rechtsakt ein wichtiger Schritt, aber er ist nicht der einzige und nicht der letzte im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen.

 

Wir fordern von der Kommission, dass sie die Anwendung von Antibiotika in der Tier- und Humanmedizin in den nächsten Jahren gründlich überprüft und wenn nötig nachjustiert. Sowohl Tier- als auch Humanmedizin müssen ihre Verantwortung im Kampf gegen Antibiotika-Resistenz tragen.