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Die Überarbeitung der Aarhus-Verordnung - von Transparenz und wirtschaftlicher Stabilität in Krisenzeiten

Diese Woche hat das Plenum des Europäischen Parlaments mit einer breiten Mehrheit dem von mir ausverhandelten Kompromiss über die Reform der EU-Aarhus Verordnung zugestimmt. Diese Reform bringt wichtige Neuerungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung in Europa, für Transparenz und für den wirtschaftlichen Erholungsprozess. Grundsätzlich geht es darum, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention über den Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten nachkommen soll und dafür die in Geltung stehende EU-Aarhus Verordnung überarbeitet werden muss. Laut internationalem Kontroll-Gremium ist es hierbei insbesondere notwendig, die Überprüfungsmöglichkeiten von EU-Verwaltungsakten die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen, zu erweitern.

Ich habe mich bei dieser Reform für pragmatische Lösungen entschieden, die eine Balance zwischen Bürgerbeteiligung und wirtschaftlicher Tragbarkeit herstellen. Der überarbeitete Verordnungstext ist eine klare Absage an die von Grünen und Linken geforderte Klagebefugnis für sämtliche - auch von der befürchteten Umweltbelastung völlig unberührt gebliebenen - Unionsbürger. Nach dem stattdessen angenommenen Vorschlag unserer Fraktion werden nun nur Unionsbürger, die nachweisen können, dass sie unmittelbar durch die Umweltbelastung betroffen sind, klageberechtigt sein. Da wir für unsere heimischen Gemeinden und Unternehmen außerdem eine sichere Unterstützung in Pandemiezeiten wollen, haben wir auch die geforderte Anfechtbarkeit von staatlichen Beihilfenentscheidungen verhindert. Denn wenn wir wollen, dass sich die Wirtschaft erholt, dürfen wir staatlichen Beihilfen keine Steine in den Weg legen. Staatliche Beihilfen müssen weiterhin als Motor der wirtschaftlichen Erholung agieren können, der uns sicher aus der Krise steuert.